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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Serious Games in Gefangenenbibliotheken. In einer Überblicksdarstellung werden die rechtlichen, institutionellen, fachspezifischen und pädagogischen Grundlagen erarbeitet, die für eine potenzielle zukünftige Implementierung von Computer- und Videospielen, sprich digitale Spiele, zu Lernzwecken in Gefangenenbibliotheken zum Einsatz kommen könnten. Es wird argumentiert, dass digitale Spiele in der Kombination aus spielerischem Lernen von potenziell großem Nutzen sein können, um die Zielgruppe der Inhaftierten auf niedrigschwellige Weise längerfristig zum Lernen zu motivieren. Die Arbeit verfolgt dabei einen theoretischen Ansatz. Auf Grundlage herausgearbeiteter pädagogischer Kriterien für das Lernen mit digitalen Spielen in Anwendung auf die Zielgruppe, welche auf einer Analyse interdisziplinärer Fachliteratur basiert, wird versucht eine nachvollziehbare Konzeptidee für ein Serious-Games-Angebot in Gefangenenbibliotheken zu entwickeln. Es wird anhand des Themas ethische Bildung gezeigt, wie Serious Games innerhalb eines integrativen Lernkonzepts konstruktiv und erfolgsversprechend zum Einsatz kommen können, um für die Inhaftierten essenzielle Kompetenzen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern und zu trainieren. Das Ergebnis zeigt, dass ein solches Unterfangen aus institutionellen, finanziellen und personellen Gründen aktuell zu aufwendig und kaum realisierbar ist.
Durch das Fortschreiten der Technologien, werden Texte mehr denn je im digitalen Raum gelesen. Dabei stellen kommerzielle E-Books einen zentralen Punkt des gelesenen dar. Durch das Inkrafttreten der DS-GVO sind datenschutzrechtliche Probleme wieder verstärkt in das Bewusstsein vieler Menschen getreten, jedoch nicht im Bereich der E-Books. Gerade Anbieter kommerzieller E-Books sammeln Massen an personenbezogenen Daten ihrer KundInnen. Daher sollen exemplarisch die Datenschutzerklärungen der Anbieter Amazon, tolino, Springer Nature, Google Books und Apple besonders unter dem Aspekt der Transparenz analysiert werden. Ergänzend dazu wird ein Selbstversuch durchgeführt und dokumentiert. Dabei soll vom Auskunftsrecht Gebrauch gemacht werden, um die personenbezogenen Daten bei Amazon abzufragen. Dies soll zeigen, wie einfach KundInnen von ihren Rechten Gebrauch machen können. Bibliotheken besitzen festgeschriebene Ethikkodizes, in denen sie einen klaren Standpunkt zu Privatsphäre und Datenschutz beziehen. Darauffolgend werden die Ergebnisse diskutiert und um den bibliotheksethischen Faktor ergänzt werden. Da Bibliotheken selbst proaktiv E-Medien befürworten und Kompetenzen vermitteln, dürfen sie beim Thema Datenschutz nicht außer Acht gelassen werden.
Der vorliegende Text thematisiert das Spektrum der Service- und Mediendienstleistungen der Gefangenenbibliotheken in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Deutschland. Die genannten Länder werden mithilfe einer vergleichenden Literaturanalyse auf die Ausgestaltung ihres Angebots bezüglich der medialen Versorgung der Gefangenen hin untersucht. Dabei werden die Dienstleistungen nach den Kategorien „Soziale Angebote” „Bestandsbezogene Angebote” und „Vermittlungsbezogene Angebote” eingeteilt und im weiteren Verlauf miteinander verglichen, um Empfehlungen für Adaptionen für die deutsche Bibliothekslandschaft zu geben. Der Vergleich bezieht sich auf die Kriterien „Spektrum der Angebote”, „Gewichtung der Angebote”, „Zielstellungen der Angebote”, „innovative Angebote”, „Mögliche Kooperationspartner bei der Umsetzung der Angebote” sowie „Alternative Finanzierung.” Durch die Analyse wurde festgestellt, dass das Angebotsspektrum in Deutschland nicht so ausgeprägt ist wie in den USA und Großbritannien.