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Der soziale Auftrag Öffentlicher Bibliotheken, der sich aus dem beruflichen Selbstverständnis ergibt,
aber auch extern etwa in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert wird, beinhaltet
eine barrierefreie Gestaltung bibliothekarischer Einrichtungen und Angebote. Um kommunikative
Barrierefreiheit zu erreichen und zudem die Alphabetisierung Erwachsener zu fördern, stehen den
Bibliotheken unter anderem die Instrumente der Leichten sowie der Einfachen Sprache zur Verfügung.
Die vorliegende Arbeit legt dar, dass viele verschiedene Personengruppen von entsprechenden
Angeboten profitieren können und stellt konkrete Maßnahmen vor, mit denen die genannten
Instrumente eingesetzt werden können. Eine im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Untersuchung
Öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich aus einer Recherche sowie einer
Befragung der Einrichtungen zusammensetzte, kommt zu dem Ergebnis, dass entsprechende Angebote
zwar eine weitreichende Bekanntheit haben, aber längst noch nicht umfassend und flächendeckend
eingesetzt werden. Besonders auffällig ist der Fokus auf einige wenige Angebote, die
von vielen Bibliotheken eingesetzt werden, während andere kaum genutzt werden. Die Angebote
der Öffentlichen Bibliotheken aus Erlangen und Dresden zeigen, wie auch mit unterschiedlichen
Budgets nicht nur punktuelle, sondern auch ganzheitliche Konzepte umgesetzt werden können.
Die Verpflichtung öffentlicher Einrichtungen zur Bereitstellung barrierefreier Räumlichkeiten, Einrichtungen und Dienstleistungen ist in Deutschland in den Behindertengleich- stellungsgesetzen von Bund und Ländern festgelegt. Mehrere aktuelle Standards und Planungshilfen behandeln den Abbau bzw. die Vermeidung von Zugangs- und Nutzungsbarrieren bei der Sanierung bzw. Neuerrichtung von Bibliotheksbauten. Aufgrund der finanziellen und organisatorischen Abhängigkeit von ihren Trägern, den Hochschulen, stellen die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit für Hochschulbibliotheken eine besondere Herausforderung dar. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Hochschulbibliotheksgebäude in NRW aus den 1960/70er Jahren stammen und daher nicht den aktuellen Standards der Barrierefreiheit entsprechen.
Um den Umgang der Hochschulbibliotheken mit den Herausforderungen zur Schaffung baulicher Barrierefreiheit besser einschätzen zu können, wurde eine nicht-repräsentative Umfrage durchge-führt, an der zehn nordrhein-westfälische Hochschulbibliotheken teilnahmen. Die Ergebnisse zeigen u.a., dass bauliche Maßnahmen zum Barriereabbau meist nur im Zuge anderer Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Darüber hinaus legt die Untersuchung nahe, dass die Bibliotheken verstärkt Dienstleistungen anbieten, um bauliche Barrieren zu kompensieren.
Beispielhaft für die Kooperation zwischen Hochschule und Bibliothek werden eine Hochschuleinrichtung für Inklusion und das Konzept der „Hochschule für Alle“ vorgestellt. Darüber hinaus wird die Aushandlung der in den Behindertengleich- stellungsgesetzen vorgesehenen Zielvereinbarungen für Barrierefreiheit als mögliche Vorgehensweise für die nordrhein-westfälischen Hochschulbibliotheken betrachtet.