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Öffentliche Bibliotheken tragen durch vielfältige Angebote dazu bei, das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Informationsfreiheit umzusetzen und Chancengleichheit herzustellen. Die Informationen über die verschiedenen bibliothekarischen Serviceleistungen stehen jedoch in vielen Fällen nur in Standardsprache zur Verfügung. Menschen, welche Probleme mit der Schriftsprache haben, stoßen hier auf erhebliche Schwierigkeiten. Bibliothekarische Dienstleistungen in Leichter Sprache können dabei helfen, sprachliche Hürden abzubauen und einen barrierefreien Zugang zu Information und Kommunikation zu ermöglichen.
Die vorliegende Arbeit thematisiert das Konzept der Leichten Sprache im Kontext von Bibliotheksarbeit. Es wird gezeigt, wie wichtig der Einsatz ist, um einen Teil der Bevölkerung die Ausübung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Zudem werden Impulse gegeben, wie die Leichte Sprache in ein zukünftig ganzheitliches Konzept eingearbeitet werden kann.
Seit den drei Open-Access-Erklärungen in Budapest, Bethesda und Berlin Anfang der 2000er Jahre hat sich einiges am Publikationsverhalten geändert. Um einen optimalen Aktionsplan zur Open-Access-Förderung zu erstellen, werden daher die bisherigen Open-Access-Strategien der Hochschulen und ihren Bibliotheken beleuchtet. Hierzu erfolgt zuerst eine Einführung in das Thema Open Access, indem zuerst die historischen Meilensteine der Förderung dieses Publikationsweges genannt werden. Im Anschluss werden die notwendigen Bausteine zu einer ganzheitlichen Open-Access-Strategie genannt, so dass dann der bisherige Entwicklungsstand an den deutschen Hochschulen in Erfahrung gebracht werden kann. Die Informationen zu den bisherigen Strategien werden mit Hilfe einer Analyse von 111 Hochschul- und Bibliothekswebseiten ermittelt. Für diese wird ein Fragebogen genutzt, welcher auf den Kriterien der Arbeitsgruppe Open Access der Schwerpunktinitiative und Digitale Information der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen basiert und durch eine quantitative Auszählung der Open-Access-Informationspunkten auf den einzelnen Webseiten ergänzt wird. Im Anschluss erfolgt eine Expertenbefragung von fünf ausgewählten Open-Access-Verantwortlichen. Zusätzlich wird das Publikationsverhalten der Wissenschaftler der Technischen Universität ermittelt und die Lizenzen mit Zweitveröffentlichungsrechten identifiziert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird eine umfangreiche Strategie entwickelt, um Open Access an der Technischen Universität voranzubringen und einen DFG-Förderantrag zu stellen. Die Analyse zeigt auf, dass 71 Hochschulen Informationen zu Open Access bereitstellen und es eine eindeutige Dominanz der öffentlichen Hochschulen gegenüber den Privaten gibt. Der Anteil an Open-Access-Publikationen der Technischen Universität Kaiserslautern beträgt 2016 13,12 %. Zudem lässt sich eine Steigerung hin zu Open Access innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre erkennen. Zusätzlich lässt sich feststellen, dass die Hälfte der lizenzierten Zeitschriften eine Option zur Zweitveröffentlichung bieten. Bei der Entwicklung des Aktionsplans wurden schon einige Punkte des Planes bereits umgesetzt. So konnte im März 2016 eine Open-Access-Policy verabschiedet und im August eine Open-Access-Seite eingerichtet werden. Bezüglich der Förderung des goldenen Weges müssen im Vorfeld der Antragsstellung an der Technischen Universität Kaiserslautern noch einige Punkte geklärt werden. Folgende Details bezüglich der Einrichtung eines Publikationsfonds sind im Voraus zu regeln: Abklärung der notwendigen Fördersumme mit der Universitätsleitung, die Organisation der Rechnungsabwicklung und die Mittelverteilung. Ergänzt werden diese Schritte durch Überlegungen mit welchen Verlagen ein Abschluss von Rahmen- oder Offsetting-Verträgen bzgl. der Author Processing Charges vorteilhaft wäre. Die Förderung des grünen Wegs kann durch die Ermittlung der Lizenzbedingungen zum Zweitveröffentlichungsrecht erfolgen.
TTIP und Bibliotheken : die möglichen Auswirkungen des Freihandelsabkommens TTIP in Deutschland
(2016)
Diese Bachelorarbeit behandelt das zwischen der EU und den USA geplante Freihandelsabkommen TTIP und überprüft, welche möglichen Konsequenzen sich aus diesem Abkommen für das deutsche Bibliothekswesen ergeben könnten. Anhand der Hintergründe und Ziele von TTIP werden zunächst grundlegende Informationen über das Abkommen und die daraus entstandenen Diskussionen vermittelt. Darauf aufbauend werden anschließend mögliche Auswirkungen auf den Kultur- und Bildungssektor erläutert, wie etwa eine Abschaffung der Buchpreisbindung oder eine Änderung des Urheberrechts. Zudem werden einzelne Positionen aus der Branche vorgestellt. Schließlich wird überprüft, wie sich diese möglicherweise in TTIP wiederfindenden Positionen und Vorhaben auf öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland auswirken könnten. Dabei wird dann zum Ende hin die Frage beantwortet, ob das Freihandelsabkommen TTIP eine Chance oder ein Risiko für deutsche Bibliotheken darstellt.
Innerhalb der letzten Dekade wurde die akademische Bildungslandschaft durch die Verbreitung neuartig und neuartig erscheinender digitaler Lehr- und Lernangebote verstärkt beeinflusst und modifiziert. Plattformen wie iTunes U und das Format MOOCs sind inzwischen über die akademischen Grenzen hinaus populär und regen durch ihren prinzipiell offenen und freien Zugang die Diskussion um die digitale Bildungsrevolution an. Für Hochschulbibliotheken, das Bindeglied zwischen Forschung und Lehre, ergeben sich hinsichtlich der Verbreitung der MOOCs in der Lehre mögliche neue Einsatzperspektiven. In der vorliegenden Arbeit werden durch die Darstellung der virtuellen Potenziale und Risiken einer Beteiligung an der Produktion von MOOCs vier Handlungsperspektiven für Bibliothekare entwickelt. Auf der Grundlage einer Darstellung des Aufbaus von MOOCs wird eine Analyse des bibliothekarischen Kompetenzrepertoires, ausgedehnt auf die kollaborative Produktion von MOOCs und MOOCsähnlicher Kurse, unter Berücksichtigung der aktuellen thematisch relevanten Literatur vorgenommen. Das sich daraus ergebende vielfältige Bild rückt den Bibliothekar als zentrale Figur in der MOOCs-Produktion in den Vordergrund.
Im wechselseitigen Beziehungsgefüge von Ethik und positivem Recht können ethische Normen und Rechtsnormen miteinander in Konflikt geraten, was eine regelmäßige Überprüfung der Vereinbarkeit von Recht und konsensualisierten ethischen Grundlagen unvermeidbar macht. Eine solche Überprüfung wird in dieser Arbeit durch den Abgleich von bibliotheksrelevanten Schrankenregelungen des deutschen Urheberrechtes mit dem IFLA Code of Ethics, hier speziell der Abschnitt 4. „Open Access und geistiges Eigentum“, vorgenommen. Dabei liegt der Fokus auf den Möglichkeiten von Hochschulbibliotheken, ihren Nutzern einen ausreichenden Zugang bzw. Zugriff auf Informationen bieten zu können. Dafür wird zuerst die Idealsituation aus ethischer Sicht beschrieben, um dann diese Ergebnisse mit dem geltenden bibliotheksrelevanten Urheberrechtsschrankenregelungen, die durch Praxisbeispiele verdeutlicht und erklärt werden, zu vergleichen. Auf diese Weise wird herausgearbeitet, dass die ethische Soll-Situation häufig von der rechtlichen Ist-Situation abweicht und damit viele urheberrechtliche (Schranken)Regelungen einer bibliotheksethischen Berufspraxis im Wege stehen. Jedoch erweist sich nicht nur die explizite Ausgestaltung der einzelnen Paragraphen als problematisch für Hochschulbibliotheken, sondern auch die Lobbyarbeit und Verwertungspraxis von den Rechteinhabern (bzw. Verlagen). Die aus bibliotheksethischer Sicht schon unzureichenden Ausnahmen für Hochschulbibliotheken im deutschen Urheberrecht werden häufig durch die Lizenzen und Verträge mit Verlagen noch weiter eingeschränkt und auch die Open Access Bemühungen werden dadurch streckenweise behindert. Abschließend in dieser Arbeit wird deutlich, dass die urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen für Hochschulbibliotheken weder im Einklang mit dem IFLA Code of Ethics stehen, noch den Belangen von Bildung und Wissenschaft Rechnung tragen. Die nötigen konkreten Korrekturen, die für eine bibliotheksethische Arbeit vorgenommen werden müssen, werden dabei aufgezeigt.