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Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, eine Prognose zu den möglichen Auswirkungen des Programmwechsels vom System der Sondersammelgebiete zu den Fachinformationsdiensten für die Wissenschaft (FID) auf die Literaturversorgung durch wissenschaftliche Bibliotheken zu stellen.
Nach einer zusammenfassenden Darstellung des Systems der Sondersammelgebiete im Kontext der bibliothekarischen Aufgabe der überregionalen Literatur- und Informationsversorgung, werden die Unterschiede zum FID-System beschrieben und erste Konzepte vor¬gestellt. Im Rahmen der Evaluierung wurde bestätigt, dass die Einbindung aktueller digita¬ler Verlagspublikationen in das Literaturversorgungssystem ein weiterhin ungelöstes Pro¬blem darstellt, das primär bei der Weiterentwicklung des Systems berücksichtigt werden muss. Eine klare Position dazu wird auch in den Handlungsoptionen der Evaluierung emp¬fohlen. Es kann festgestellt werden, dass mit der Neuausrichtung wichtige Erkenntnisse aus der Programmevaluierung umgesetzt worden sind. Die verstärkte Ausrichtung auf die Interessen der Forscher/innen, die stärkere Berücksichtigung der digitalen Medien sowie die flexiblere Finanzierung, und damit die Möglichkeiten neue innovative Dienstleistungen zu fördern, stellen zukunftsweisende Grundsätze des FID-Systems dar. Kritisch betrachtet wird jedoch die Aufgabe des vorsorgenden umfassenden Bestandsaufbaus, dem wesentli¬chen Qualitätsmerkmal des SSG-Systems. Wie aktuellen Berichten von FID-Bibliotheken und dem Kompetenzzentrum für Lizenzierung zu entnehmen ist, stellt die noch unsichere Bereitstellung der digitalen Medien, deren erforderliche Lizenz- und Geschäftsmodelle par¬allel erst verhandelt werden müssen, eine große Herausforderung dar. Auch die derzeit zu erwartende Diskontinuität durch abgelehnte Förderanträge und die befristete, da projektbezogene, Förderung stellt das Ziel des FID-Systems, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen besser gerecht zu werden und eine optimierte, nachhaltige Infrastruktur für die Forschung zu erreichen, in Frage. Die befürchtete Konsequenz ist eine Schwächung der Literaturversorgung des hochspezialisierten Bedarfs und damit letztlich des Wissenschaftsstandortes Deutschland. Sicher ist, dass die überregionale Literatur und Informationsversorgung im Rahmen des neuen FID-Systems flexibler, aber auch sehr viel heterogener wird. Außerdem geht mit dieser Entwicklung ein Abschied vom langjährig geschätzten Modell der verteilten deutschen Nationalbibliothek einher.
Die Verpflichtung öffentlicher Einrichtungen zur Bereitstellung barrierefreier Räumlichkeiten, Einrichtungen und Dienstleistungen ist in Deutschland in den Behindertengleich- stellungsgesetzen von Bund und Ländern festgelegt. Mehrere aktuelle Standards und Planungshilfen behandeln den Abbau bzw. die Vermeidung von Zugangs- und Nutzungsbarrieren bei der Sanierung bzw. Neuerrichtung von Bibliotheksbauten. Aufgrund der finanziellen und organisatorischen Abhängigkeit von ihren Trägern, den Hochschulen, stellen die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit für Hochschulbibliotheken eine besondere Herausforderung dar. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Hochschulbibliotheksgebäude in NRW aus den 1960/70er Jahren stammen und daher nicht den aktuellen Standards der Barrierefreiheit entsprechen.
Um den Umgang der Hochschulbibliotheken mit den Herausforderungen zur Schaffung baulicher Barrierefreiheit besser einschätzen zu können, wurde eine nicht-repräsentative Umfrage durchge-führt, an der zehn nordrhein-westfälische Hochschulbibliotheken teilnahmen. Die Ergebnisse zeigen u.a., dass bauliche Maßnahmen zum Barriereabbau meist nur im Zuge anderer Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Darüber hinaus legt die Untersuchung nahe, dass die Bibliotheken verstärkt Dienstleistungen anbieten, um bauliche Barrieren zu kompensieren.
Beispielhaft für die Kooperation zwischen Hochschule und Bibliothek werden eine Hochschuleinrichtung für Inklusion und das Konzept der „Hochschule für Alle“ vorgestellt. Darüber hinaus wird die Aushandlung der in den Behindertengleich- stellungsgesetzen vorgesehenen Zielvereinbarungen für Barrierefreiheit als mögliche Vorgehensweise für die nordrhein-westfälischen Hochschulbibliotheken betrachtet.
Die Förderung der Lese-, Medien- und Informationskompetenz ist eine Aufgabe, die sowohl Schulen als auch Bibliotheken betrifft. Diese beiden Einrichtungen sind ideale Kooperationspartner, aber in der Realität scheint eine gute Zusammenarbeit von der Motivation einzelner Personen oder Institutionen abzuhängen. Diese Bachelorarbeit stützt sich auf die These, dass einer der Gründe für die mangelnde Zusammenarbeit das fehlende Wissen der Lehrer und Lehramtsstudenten ist, insbesondere in Bezug auf Aufgaben und Angebote von Bibliotheken. Die These wird gestützt durch Recherche in Bezug auf das Lehramtsstudium und Interviews/Umfragen mit Lehramtsstudenten als auch Expertenmeinungen. Des Weiteren wird auf das Landesbibliotheksgesetz eingegangen, und die Aufgaben von Bibliotheken anhand verschiedener Beispiele dargestellt. Als gelungene Kooperationen zwischen Schulen und Bibliotheken in Rheinland-Pfalz werden die Schulbibliothek des Friedrich-Spee-Gymnasiums und die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle der Stadtbibliothek Ludwigshafen vorgestellt. Verschiedene ausländische Studien bestätigen u.a., wie wichtig es ist, dass bereits die Lehramtsstudenten mit Bibliotheken in Kontakt kommen, besonders in Bezug auf die Vermittlung von Informationskompetenz. Schülern werden nachweislich kompetenter im Umgang mit Informationen, wenn Lehrer und (Schul-)Bibliothekare zusammenarbeiten. Als Lösungsansatz wird ein Konzept einer freiwilligen Moduleinheit erarbeitet, mit dem Ziel, rheinland-pfälzische Lehramtsstudenten zum Thema „Kooperation zwischen weiterführenden Schulen und Bibliotheken“ zu sensibilisieren. Dabei wird besonders auf die Themen „Vermittlung von Informationskompetenz“, „Bildungspartner Bibliothek“ und „Schulbibliothek“ eingegangen. Das erarbeitete Modul könnte ein erster Schritt sein, auf dem Weg die Kooperation zwischen Schulen und Bibliotheken zum Wohl der Schüler zu optimieren. Langfristig soll die Rolle der Lehrer als Multiplikatoren für die Bibliotheken gestärkt und die Arbeit der Lehrer erleichtert werden.
In der Bachelorarbeit werden 28 Filme, 20 Episoden von Fernsehserien und eine Fernsehserie
aus den Jahren 2000 bis 2016 und Produktionsländern USA und Großbritannien
auf verschiedene bibliothekarische Stereotype untersucht. Diese Stereotype werden mit
den denen verglichen, die sich im Laufe des 20. Jahrhunderts im Film entwickelt haben
verglichen und auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersucht. Die Frage, der dabei
nachgegangen wird ist, ob sich die filmisch dargestellten Stereotype im beginnenden 21.
Jahrhundert verändert haben oder ob sich nach wie vor Stereotype des beginnenden 20.
Jahrhunderts feststellen lassen.
Research-Consultations sind eine bisher vor allem in den USA verbreitete Form der biblio-thekarischen Dienstleistung. Sie bestehen in der Regel aus einem formalisierten Angebot per-sönlicher Beratungsgespräche zwischen Nutzer und Bibliothekar zu einem vom Nutzer ge-wählten Thema in einem definierten Zeitrahmen nach vorheriger Terminabsprache. Anlässlich der Einführung der „Wissensbar“ an der Sächsischen Staatsbibliothek - Landes-und Universitätsbibliothek Dresden, die ein solches Beratungsangebot darstellt, wird in der vorliegenden Untersuchung eine Analyse von Chancen und Risiken der Einführung von Rese-arch-Consultation-Dienstleistungen an deutschen Universitätsbibliotheken unternommen. Zu diesem Zweck wird der Untersuchungsgegenstand zunächst anhand einer systematischen Re-zeption der US-amerikanischen Fachliteratur zum Thema umfassend beleuchtet. Neben der begrifflichen Eingrenzung und der Entwicklungsgeschichte von Research-Consultation-Dienstleistungen an College- und Universitätsbibliotheken in den USA werden hierbei ihre Funktion innerhalb übergeordneter Konzepte zur bibliothekarischen Grundhaltung sowie ihre Rolle im Spannungsfeld zwischen Auskunftsdienstleistung und Informationskompetenzschu-lung erforscht. Mit besonderer Aufmerksamkeit wird die Diskussion um Research Consulta-tions als Ersatz für den traditionellen Reference Desk rezipiert und bewertet.
Vor diesem Hintergrund wird nach der Rezeption der deutschen Fachliteratur in einer Websi-te-Analyse das Beratungsangebot von zwölf nordrhein-westfälischen Universitätsbibliotheken untersucht. Die so geschaffene Wissensbasis ermöglicht eine kritische Diskussion über die mögliche Rolle von Research Consultations an deutschen Universitätsbibliotheken. Diese wird ergänzt durch eine umfassende Beschreibung und Analyse der Wissensbar, die sich unter anderem auf ein im Rahmen der Untersuchung geführtes Interview mit dem hierfür zuständi-gen Abteilungsleiter Dr. Jens Mittelbach stützt.
Ergebnis der Untersuchung ist eine ausdrückliche Empfehlung von Research-Consultation-Dienstleistungen an deutschen Universitätsbibliotheken unter dem Vorbehalt, dass im Zuge ihrer Einführung die Thekenauskunft keineswegs reduziert werden sollte. Gut durchdachte Konzepte wie die Wissensbar können auch unter den Bedingungen an deutschen Universitäts-bibliotheken einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Auskunftsangebots und der Informationskompetenzförderung der Bibliotheken leisten. Die potenzielle Qualitätsverbesse-rung der Beratung bietet neben den positiven Effekten für Nutzer und Mitarbeiter langfristig die Chance zu einer deutlich stärkeren Positionierung von Bibliothekaren als Informations-spezialisten innerhalb des Lehr- und Forschungsbetriebs ihrer Universitäten.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, 3D-Druck als Beispiel für Innovation in Öffentlichen Bibliotheken darzustellen. Die Arbeit ist in sieben Kapitel unterteilt. Nach der Einleitung wird Innovation, besonders im Kontext des Modells der vier Bereiche nach Jochumsen, als Ziel von Öffentlichen Bibliotheken beschrieben. Das darauffolgende 3. Kapitel umfasst das Verfahren und den aktuellen Wissensstand zu 3D-Druck. Dazu wird eine Prognose für die kommenden Jahre erstellt. Im Anschluss (Kapitel 4) werden, mithilfe von internationalen Fakten und Beispielen aus deutschen Bibliotheken, Rückschlüsse auf die Möglichkeiten von 3D-Druck und Empfehlungen für Öffentliche Bibliotheken in Deutschland, die dieses Verfahren nutzen wollen, gegeben. In Kapitel 5 wird der 3D-Druck als Bestandteil des Makerspaces in der Stadtbibliothek Köln vorgestellt. Bevor die Ergebnisse in Kapitel 7 zusammengefasst werden, wird in Kapitel 6 überprüft, ob das Ziel der Arbeit erreicht wurde.
Die Chance, ein hohes Alter zu erreichen, steht heutzutage gar nicht schlecht. In den nächsten 30 Jahren wird angenommen, dass 12% der Bevölkerung über 80 Jahre alt sein wird. Heute sind es dagegen „nur“ 6%. Das lange Leben hat aber auch eine Kehrseite: Demenz.
Die Krankheit führt nach und nach zu Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen, bis der Betroffene seinen Alltag nicht mehr bewältigen kann. Nicht nur für den Betroffenen selbst ändert sich dadurch sein komplettes Leben, sondern auch für seine Angehörigen. Eine wichtige Frage, die sich zu Beginn der Erkrankung der Familie stellt, ist die, woher man die dringend benötigte Hilfe erhält. Zahlreiche Einrichtungen in Deutschland bieten bereits ein differenziertes Betreuungsangebot an. Jedoch sind diese in einem hohen Maße ausgelastet. Einige Bibliotheken möchten im Rahmen ihrer Möglichkeiten an dieser Stelle anknüpfen und Unterstützungsarbeit leisten, indem sie niederschwellige Angebote für Demenzerkrankte und ihre Begleiter zur Verfügung stellen. Welche das sind, was für Chancen aber auch Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung auf Bibliotheken zukommen können, möchte der Autor mit dieser Arbeit aufzeigen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, die Wichtigkeit der Aufklärung der Gesellschaft im Hinblick auf das Thema Demenz zu verdeutlichen, damit Ängste und Vorurteile abgebaut werden. Ob Bibliotheken hier in der Verantwortung stehen, soll ebenfalls Bestandteil sein.
Diese Bachelorarbeit hat den Katalog als historische Quelle am Beispiel des Kataloges von Amplonius Rating de Berka, einem Arzt und Sammler aus dem späten Mittelalter, zum Thema. Seine Bibliothek ist heute im Bestand der Universität Erfurt erhalten und steht wissenschaftlichen Forschungen zur Verfügung.
Die Fragestellung der Arbeit richtet sich auf den Einfluss, den literarische Veränderungen und damit verbundene Weltanschauungen, in diesem Fall speziell der Humanismus, auf die Sammlertätigkeit haben können.
Im wechselseitigen Beziehungsgefüge von Ethik und positivem Recht können ethische Normen und Rechtsnormen miteinander in Konflikt geraten, was eine regelmäßige Überprüfung der Vereinbarkeit von Recht und konsensualisierten ethischen Grundlagen unvermeidbar macht. Eine solche Überprüfung wird in dieser Arbeit durch den Abgleich von bibliotheksrelevanten Schrankenregelungen des deutschen Urheberrechtes mit dem IFLA Code of Ethics, hier speziell der Abschnitt 4. „Open Access und geistiges Eigentum“, vorgenommen. Dabei liegt der Fokus auf den Möglichkeiten von Hochschulbibliotheken, ihren Nutzern einen ausreichenden Zugang bzw. Zugriff auf Informationen bieten zu können. Dafür wird zuerst die Idealsituation aus ethischer Sicht beschrieben, um dann diese Ergebnisse mit dem geltenden bibliotheksrelevanten Urheberrechtsschrankenregelungen, die durch Praxisbeispiele verdeutlicht und erklärt werden, zu vergleichen. Auf diese Weise wird herausgearbeitet, dass die ethische Soll-Situation häufig von der rechtlichen Ist-Situation abweicht und damit viele urheberrechtliche (Schranken)Regelungen einer bibliotheksethischen Berufspraxis im Wege stehen. Jedoch erweist sich nicht nur die explizite Ausgestaltung der einzelnen Paragraphen als problematisch für Hochschulbibliotheken, sondern auch die Lobbyarbeit und Verwertungspraxis von den Rechteinhabern (bzw. Verlagen). Die aus bibliotheksethischer Sicht schon unzureichenden Ausnahmen für Hochschulbibliotheken im deutschen Urheberrecht werden häufig durch die Lizenzen und Verträge mit Verlagen noch weiter eingeschränkt und auch die Open Access Bemühungen werden dadurch streckenweise behindert. Abschließend in dieser Arbeit wird deutlich, dass die urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen für Hochschulbibliotheken weder im Einklang mit dem IFLA Code of Ethics stehen, noch den Belangen von Bildung und Wissenschaft Rechnung tragen. Die nötigen konkreten Korrekturen, die für eine bibliotheksethische Arbeit vorgenommen werden müssen, werden dabei aufgezeigt.
Die gesellschaftliche Debatte um das Thema Rechtsextremismus berührt auch Bibliotheken. 2012 wurde die Bibliothek des Konservatismus (BdK) gegründet, die ihren Sammlungsschwerpunkt auf den Konservatismus legt und sich selbst als wissenschaftliche Spezialbibliothek bezeichnet. Sie kooperiert mit Institutionen sowie Personen der Neuen Rechte und ist seit 2012 Mitglied im Deutschen Bibliotheksverband (dbv). Letzterer setzt sich aktiv für die Demokratieförderung durch Bibliotheken ein. Die vorliegende Bachelorarbeit verfolgt das Ziel, die Mitgliedschaft der BdK im dbv anhand von bibliotheks- und institutionenethischen zu analysieren.
Dazu wird folgende Forschungsfrage gestellt: „Inwiefern ist die Mitgliedschaft der Bibliothek des Konservatismus im dbv unter bibliotheks- und institutionenethischen Gesichtspunkten vertretbar,
wenn die Bibliothek des Konservatismus spätestens seit 2017 als ein Treffpunkt der Neuen Rechten gilt?“ Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde die bibliothekarische Arbeit der BdK mit bibliotheks- und institutionenethischen Werten sowie mit Stellungnahmen des dbv zum Thema Demokratie verglichen. Zusätzlich wurde ein Interview mit dem Ethikbeauftragten des dbv geführt. Die Ergebnisse der Analyse der BdK in Bezug auf bibliotheks- und institutionenethische Grundwerte zeigen, dass sich die BdK bei ihrer bibliothekarischen Arbeit oft in einer demokratischen Grauzone aufhält und unter dem Deckmantel des Konservatismus eine Diskursverschiebung nach rechts anstrebt.