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Öffentliche Bibliotheken tragen durch vielfältige Angebote dazu bei, das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Informationsfreiheit umzusetzen und Chancengleichheit herzustellen. Die Informationen über die verschiedenen bibliothekarischen Serviceleistungen stehen jedoch in vielen Fällen nur in Standardsprache zur Verfügung. Menschen, welche Probleme mit der Schriftsprache haben, stoßen hier auf erhebliche Schwierigkeiten. Bibliothekarische Dienstleistungen in Leichter Sprache können dabei helfen, sprachliche Hürden abzubauen und einen barrierefreien Zugang zu Information und Kommunikation zu ermöglichen.
Die vorliegende Arbeit thematisiert das Konzept der Leichten Sprache im Kontext von Bibliotheksarbeit. Es wird gezeigt, wie wichtig der Einsatz ist, um einen Teil der Bevölkerung die Ausübung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Zudem werden Impulse gegeben, wie die Leichte Sprache in ein zukünftig ganzheitliches Konzept eingearbeitet werden kann.
Im wechselseitigen Beziehungsgefüge von Ethik und positivem Recht können ethische Normen und Rechtsnormen miteinander in Konflikt geraten, was eine regelmäßige Überprüfung der Vereinbarkeit von Recht und konsensualisierten ethischen Grundlagen unvermeidbar macht. Eine solche Überprüfung wird in dieser Arbeit durch den Abgleich von bibliotheksrelevanten Schrankenregelungen des deutschen Urheberrechtes mit dem IFLA Code of Ethics, hier speziell der Abschnitt 4. „Open Access und geistiges Eigentum“, vorgenommen. Dabei liegt der Fokus auf den Möglichkeiten von Hochschulbibliotheken, ihren Nutzern einen ausreichenden Zugang bzw. Zugriff auf Informationen bieten zu können. Dafür wird zuerst die Idealsituation aus ethischer Sicht beschrieben, um dann diese Ergebnisse mit dem geltenden bibliotheksrelevanten Urheberrechtsschrankenregelungen, die durch Praxisbeispiele verdeutlicht und erklärt werden, zu vergleichen. Auf diese Weise wird herausgearbeitet, dass die ethische Soll-Situation häufig von der rechtlichen Ist-Situation abweicht und damit viele urheberrechtliche (Schranken)Regelungen einer bibliotheksethischen Berufspraxis im Wege stehen. Jedoch erweist sich nicht nur die explizite Ausgestaltung der einzelnen Paragraphen als problematisch für Hochschulbibliotheken, sondern auch die Lobbyarbeit und Verwertungspraxis von den Rechteinhabern (bzw. Verlagen). Die aus bibliotheksethischer Sicht schon unzureichenden Ausnahmen für Hochschulbibliotheken im deutschen Urheberrecht werden häufig durch die Lizenzen und Verträge mit Verlagen noch weiter eingeschränkt und auch die Open Access Bemühungen werden dadurch streckenweise behindert. Abschließend in dieser Arbeit wird deutlich, dass die urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen für Hochschulbibliotheken weder im Einklang mit dem IFLA Code of Ethics stehen, noch den Belangen von Bildung und Wissenschaft Rechnung tragen. Die nötigen konkreten Korrekturen, die für eine bibliotheksethische Arbeit vorgenommen werden müssen, werden dabei aufgezeigt.
Innerhalb der letzten Dekade wurde die akademische Bildungslandschaft durch die Verbreitung neuartig und neuartig erscheinender digitaler Lehr- und Lernangebote verstärkt beeinflusst und modifiziert. Plattformen wie iTunes U und das Format MOOCs sind inzwischen über die akademischen Grenzen hinaus populär und regen durch ihren prinzipiell offenen und freien Zugang die Diskussion um die digitale Bildungsrevolution an. Für Hochschulbibliotheken, das Bindeglied zwischen Forschung und Lehre, ergeben sich hinsichtlich der Verbreitung der MOOCs in der Lehre mögliche neue Einsatzperspektiven. In der vorliegenden Arbeit werden durch die Darstellung der virtuellen Potenziale und Risiken einer Beteiligung an der Produktion von MOOCs vier Handlungsperspektiven für Bibliothekare entwickelt. Auf der Grundlage einer Darstellung des Aufbaus von MOOCs wird eine Analyse des bibliothekarischen Kompetenzrepertoires, ausgedehnt auf die kollaborative Produktion von MOOCs und MOOCsähnlicher Kurse, unter Berücksichtigung der aktuellen thematisch relevanten Literatur vorgenommen. Das sich daraus ergebende vielfältige Bild rückt den Bibliothekar als zentrale Figur in der MOOCs-Produktion in den Vordergrund.