In dieser Arbeit werden die Bildungsdokumente von Baden-Württemberg, Bayern und
Schleswig-Holstein hinsichtlich der Anforderungen an Schüler im Bereich von Medien- und Informationskompetenz untersucht. Die Untersuchung der Rolle von Bibliotheken und deren Signifikanz sowie Bezug zu ihrem Kernaufgabenfeld bei der Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz in diesen Bildungsdokumenten bilden den nächsten Schritt ab. Danach werden die herausgearbeiteten medien- und informationskompetenten Aspekte aus den jeweiligen Bundesländern vergleichend gegenübergestellt. Abschließendes Ziel ist die Erstellung eines idealtypischen Formulierungsbausteins zur zukünftigen Positionierung von Bibliotheken in der deutschen Bildungsprogrammatik unter Betrachtung des Kerntätigkeitsfeldes im Bereich der Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz sowie die Erstellung einer politischen Handlungsempfehlung für bibliothekarische Vertreter.
Öffentliche Bibliotheken setzen Filtersoftware aus Gründen des Jugendschutzes
ein. Die Programme sind wenig effektiv, besonders bei multimedialen
Inhalten und Anwendungen des Web 2.0. Daraus können sich Einschränkungen
der Informationsfreiheit ergeben, sowohl für Kinder und Jugendliche als auch
für erwachsene Kunden einer Bibliothek. Darüber hinaus besteht die Gefahr,
dass Softwareanbieter ihre Produkte für Zensur und das Sammeln personenbezogener
Daten missbrauchen. Die Vermittlung von Informationskompetenz stellt
eine Alternative zu Filtersoftware dar. Das Ergebnis der vorliegenden Arbeit sind
ethisch begründete Handlungsempfehlungen für den Einsatz von Filtersoftware
in öffentlichen Bibliotheken.
Die Arbeit befasst sich mit der Bewertung von Informationskompetenz- Veranstaltungen an Hochschulbibliotheken. Grundlagen von Evaluationsmethoden für Schulungen in Form von Präsenzveranstaltungen werden vorgestellt und verglichen, dabei stehen zwei Verfahren im Fokus: Befragungen und Lernkontrollen. Nach ausführlicher Erläuterung beider Verfahren zeigt ein Vergleich, dass beide Methoden ähnlich aufwändig in den zeitlichen und personellen Ressourcen sind und sich vor allem in ihrer Zielsetzung unterscheiden. Während Befragungen die Zufriedenheit der Studierenden mit den Schulungen als ein wichtiges Qualitätsmerkmal ermitteln, können mit Lernkontrollen Aussagen über den Kompetenzzuwachs der Teilnehmer gemacht werden. Allerdings bleiben etwaige Vorkenntnisse dabei unberücksichtigt und auch das realistische Rechercheverhalten und damit die langfristige Wirkung von Schulungen werden nicht abgebildet. Beide Methoden können sich aber sinnvoll ergänzen. Befragungen und Lernkontrollen lassen sich, wenn sie gründlich methodisch vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden sollen, nur als Online-Verfahren mit vertretbarem Aufwand verwirklichen und dadurch als effizient bezeichnen. Besonders die durch Lernplattformen angebotenen Tools sind dafür geeignet. Grundsätzlich sind fokussierte Verfahren mit klar abgegrenzter Fragestellung einer flächendeckenden dauerhaften, aber dadurch eventuell auch mechanisch abgewickelten Evaluation vorzuziehen. Bei der vorhandenen Vielfalt des Kursangebots von Hochschulbibliotheken ist ein einheitliches Evaluationsverfahren auf veranstaltungsbezogener Ebene nicht sinnvoll. Eine Beispielanwendung eines Evaluationsverfahrens im bibliothekarischen Alltag einer Fachhochschulbibliothek zeigt ganz konkret den Ablauf und die Ergebnisse eines solchen Vorhabens auf. Die für Evaluierungsmaßnahmen geltenden Standards, insbesondere Durchführbarkeit und Nützlichkeit, gehen als bewertende Kriterien in eine kritische Beurteilung des Verfahrens mit ein.