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Im wechselseitigen Beziehungsgefüge von Ethik und positivem Recht können ethische Normen und Rechtsnormen miteinander in Konflikt geraten, was eine regelmäßige Überprüfung der Vereinbarkeit von Recht und konsensualisierten ethischen Grundlagen unvermeidbar macht. Eine solche Überprüfung wird in dieser Arbeit durch den Abgleich von bibliotheksrelevanten Schrankenregelungen des deutschen Urheberrechtes mit dem IFLA Code of Ethics, hier speziell der Abschnitt 4. „Open Access und geistiges Eigentum“, vorgenommen. Dabei liegt der Fokus auf den Möglichkeiten von Hochschulbibliotheken, ihren Nutzern einen ausreichenden Zugang bzw. Zugriff auf Informationen bieten zu können. Dafür wird zuerst die Idealsituation aus ethischer Sicht beschrieben, um dann diese Ergebnisse mit dem geltenden bibliotheksrelevanten Urheberrechtsschrankenregelungen, die durch Praxisbeispiele verdeutlicht und erklärt werden, zu vergleichen. Auf diese Weise wird herausgearbeitet, dass die ethische Soll-Situation häufig von der rechtlichen Ist-Situation abweicht und damit viele urheberrechtliche (Schranken)Regelungen einer bibliotheksethischen Berufspraxis im Wege stehen. Jedoch erweist sich nicht nur die explizite Ausgestaltung der einzelnen Paragraphen als problematisch für Hochschulbibliotheken, sondern auch die Lobbyarbeit und Verwertungspraxis von den Rechteinhabern (bzw. Verlagen). Die aus bibliotheksethischer Sicht schon unzureichenden Ausnahmen für Hochschulbibliotheken im deutschen Urheberrecht werden häufig durch die Lizenzen und Verträge mit Verlagen noch weiter eingeschränkt und auch die Open Access Bemühungen werden dadurch streckenweise behindert. Abschließend in dieser Arbeit wird deutlich, dass die urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen für Hochschulbibliotheken weder im Einklang mit dem IFLA Code of Ethics stehen, noch den Belangen von Bildung und Wissenschaft Rechnung tragen. Die nötigen konkreten Korrekturen, die für eine bibliotheksethische Arbeit vorgenommen werden müssen, werden dabei aufgezeigt.
Die Förderung von Informationskompetenz (IK) ist eine Kernaufgabe von Hochschulbibliotheken
und entsprechende Veranstaltungen sind zu einem festen Bestandteil
ihrer Dienstleistungen geworden. Dabei lag der Schwerpunkt zunächst auf klassischen
Veranstaltungsinhalten wie Einführungen in die Bibliotheksbenutzung und Rechercheschulungen
in Datenbanken und Katalogen, welche lange Zeit als Kern bibliothekarischer
Informationskompetenzvermittlung betrachtet wurden.
Diese Sichtweise hat sich in den letzten Jahren verändert und es wird überlegt, wie die
Angebote zu erweitern sind, um neuere Entwicklungen in der Informations- und Forschungslandschaft
zu berücksichtigen. Diese Erweiterung wurde u.a. befördert durch
Konkurrenz in Form von Informationsangeboten außerhalb der Bibliothek und durch
die Informationsflut, in der Bibliothekare als Informationsexperten Suchenden den
Weg weisen, aber auch durch suchmaschinenbasierte Kataloge, die das Finden von
Literatur einfacher machen (sollen). So hat sich – zumindest in der bibliothekarischen
Fachdiskussion – zunächst der Fokus von der Recherche von Informationen, hin zu
ihrer Bewertung und Weitererarbeitung verlagert und es wurde darüber hinaus der gesamten
Prozess wissenschaftlicher Arbeit in den Blick genommen.
Dessen ungeachtet gilt, dass in der Praxis klassische Inhalte wie objektorientierte
Schulungen weiterhin überwiegen. Letztlich wird derzeit nur ein kleiner Ausschnitt
des Spektrums der Informationskompetenz abgedeckt. Zugleich haben im Zuge des Bolognaprozesses unter dem Stichwort der employability
Schlüsselkompetenzen und -qualifikationen und somit auch Informationskompetenz an
Bedeutung gewonnen.
Mit dem US-amerikanischen Referenzrahmen für Informationskompetenz aus dem
Jahr 2016, der mit dem Gedanken der threshold concepts auch Eingang in die bibliothekarische Fachdiskussion in Deutschland
gefunden hat, liegt nun ein Papier vor, das diese umfassende Sichtweise einnimmt
und zugleich nicht nur Bibliotheken, sondern auch Fakultäten und Hochschulverwaltungen
auffordert, Informationskompetenz entsprechend ihren lokalen Gegebenheiten
und individuellen Bedarfen auszugestalten.
Diesem Referenzrahmen – dem Information Literacy Framework for Higher Education
der Association of College and Research Libraries (ACRL), nachfolgend kurz
„Framework“ genannt – und seinen Chancen und Grenzen in einem konkreten Fachbereich
widmet sich vorliegende Studie.