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Im Jahr 2000 legte das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen neuen Grundstein für Lernen mit neuen Medien. Dies beschreibt die ersten Anfänge von E-Learning im deutschen Bildungssystem. Der Begriff E-Learning wird aktuell synonymhaft für jegliches Lernen in Verbindung mit dem Computer verwendet. Allerdings stellt sich heraus, dass E-Learning viel genauer definiert werden muss. E-Learning besteht daher erst ab dem Zeitpunkt, in dem Selbstlernszenarien durch die Interaktion mit dem digitalen Angebot entstehen. Für die Nutzung von E-Learning an deutschen staatlichen Hochschulen bestehenden diverse Voraussetzungen, sowohl softwareseitig als auch hardwaretechnisch. Das Internet stellt dabei eine zentrale Rolle als Distributionsmedium dar. Weitere spezielle Ausrüstung wie Kameras und Headsets für Audio- und Videokonferenzen sind dabei eine notwendige Ergänzung. Die unterschiedlichen E-Learning Applikationen werden auf so genannten Lernplattformen bereit gestellt. Diese ermöglichen dem Dozenten den Kurs und die E-Learning Aktivitäten zu verwalten. Vorteile der Plattformen sind die ständig verfügbaren Lehrmaterialien und die enorme Erleichterung der Organisation. Zusätzlich werden durch den Abwechslungsreichtum studierende in ihrer Lernaktivität motiviert.
Die Analyse der Chancen und Risiken zeigt ein unerwartendes Ergebnis auf. Nach Abwägung diverser Chancen und Risiken mit Hilfe einer Skala von -5 bis 5 resultiert das Ergebnis, dass sowohl Chancen als auch Risiken gleichauf liegen. Sie bieten daher nicht direkt einen Vorteil für die Hochschulen und die Studierenden. Nur wenn die Risiken beseitigt werden können, profitieren sowohl Studierende als auch die Hochschule von den Chancen von E-Learning.