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Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem Vergleich der Bibliotheksgesetzgebung in Dänemark mit Deutschland.
Die Verwaltungsstruktur und das politische Umfeld in beiden Ländern wird im Bezug auf das Bibliothekswesen dargestellt und verglichen. Weiters wird die Geschichte und der aktuelle Stand der Bibliotheksgesetzgebung in Dänemark und in den einzelnen Bundesländern Deutschlands beleuchtet und Perspektiven für die zukünftige Entwicklung diskutiert. Das erste „richtige” Bibliotheksgesetz wurde 2008 in Thüringen erlassen. Die Inhalte dieses Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) werden mit denen der Novelle des dänischen “Lov om biblioteksvirksomhed” von 2000 verglichen. Im Fazit wird versucht, Folgerungen aus der dänischen legislativen Tradition zu ziehen und Perspektiven für eine eigenständige deutsche Entwicklung aufzuzeigen.
Im Rahmen dieses Studienprojektes wurde mit dem „ErwerbungsVorschlag-Assistenten (EVA)“ ein Prototyp erstellt, welcher es den zuständigen Fachreferenten einer Bibliothek ermöglicht, vorab zu entscheiden, ob eine passive Fernleihe ausgeführt oder stattdessen das gewünschte Medium für die eigene Bibliothek angeschafft wird. Dabei werden die Fernleihbestellungen während einer bestimmten Karenzzeit aufgehalten, nach bestimmten Kriterien gefiltert und in aufbereiteter Form für die jeweils zuständigen Fachreferenten bereit gestellt. Dieses Projekt konzentrierte sich auf die Fernleihbestellungen, die über den Zentralen Fernleihserver (ZFL-Server) des Hochschulbibliothekszentrums Nordrhein-Westfalen (hbz) bearbeitet werden, und beschränkte sich somit auf die Verbund-Bibliotheken. Das entwickelte Modell ist als zusätzliches – optionales – Modul der Online-Fernleihe gedacht.