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Schon immer sind Bildung und Wissenschaft darauf angewiesen, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen. Damit auch im digitalen Zeitalter eine zeitgemäße Bildungsarbeit geleistet und ein innovativer Wissenschaftsbetrieb aufrechterhalten werden kann, sind entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen in Form von angemessenen urheberrechtlichen Schrankenregelungen nötig. Die Frage, inwieweit die Schranken an das digitale Zeitalter anzupassen sind, ist jedoch heftig umstritten. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der in diesem Zusammenhang eröffneten Diskussion um die Einführung einer allgemeinen urheberrechtlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Um einen vollständigen Überblick über die Debatte zu bieten, werden zunächst die Gründe dargestellt, die zur Forderung einer solchen Schranke geführt haben. Dazu wird neben technischen und gesellschaftlichen Veränderungen, vor allem auf die Veränderungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich und die derzeit geltenden spezifischen Schrankenregelungen geblickt. Im Anschluss daran werden die verschiedenen Positionen, die im Zusammenhang mit der Forderung nach einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke vertreten werden, dargestellt. Dabei werden nicht nur die Meinungen von Bildungs- und Wissenschaftsorganisationen berücksichtigt, sondern auch die Positionen von Urhebern, Verwertern und Politik. Zuletzt werden die verschiedenen Positionen vergleichend analysiert und unter rechtlichen Aspekten bewertet.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Nutzen und dem Potential von Videospielen in Öffentlichen Bibliotheken. Sie stellt zunächst die verschiedenen Formen von Videospielen und Spielgeräten vor und erläutert, wie die Zielgruppen und ihre Interessen verteilt sind. Mit der Erkenntnis, dass diese Spiele vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind, werden verschiedene Bibliotheken verglichen, die Videospiele im Bestand haben. Es wird aufgezeigt, dass manche Bibliotheken Veranstaltungen zu und mit diesen Spielen anbieten, andere sich nur auf den Verleih beschränken. In der Quintessenz bestätigen die Bibliotheken eine starke Nutzung insbesondere durch Kinder und Jugendliche, auf die Videospiele eine so große Faszination ausüben, dass auch diese schwierige Zielgruppe verstärkt die Bibliothek aufsucht. Die Bibliotheken berichten aber auch von immer schwierigeren Voraussetzungen durch den Zwang zur Online-Registrierung von Spielen, bisher vorrangig bei PC-Spielen. Ebenso stellt für viele die Finanzierung ein Problem dar.
Vor dem Hintergrund des digitalen Wandels und der Entwicklung virtueller Forschungsumgebungen wird eine stärkere Kooperation von Bibliotheken und Forschungsinstitutionen künftig unabdingbar sein. Die zunehmende Internationalisierung in Bereichen der Datenaufbereitung stellt wachsende Anforderungen an Bibliotheken wie auch Forschungsinstitutionen. Die vorliegende Arbeit thematisiert die Implementierung des Modells der Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR)im Datenformat der Music Encoding Initiative (MEI), welches sich in den letzten Jahren als Standard zur Codierung von Musiknotation etabliert hat und sehr detaillierte Möglichkeiten auch zur Erfassung von Metadaten bietet. Ziel dieser Kombination ist es ausdrücklich, größtmögliche Kompatibilität zwischen den in musikwissenschaftlichen Projekten erarbeiteten, MEI-basierten Forschungsdaten und bibliothekarischen Erschließungstechniken herzustellen. Die Vorteile einer solchen Erweiterung erscheinen gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden Umstellung auf RDA als überaus lohnenswert.
Die vorliegende Arbeit stellt die geschichtliche Entwicklung von Fahrbibliotheken in Deutschland dar. Neben einem historischen Abriss über den Einsatz von Fahrbibliotheken ist es Ziel der Arbeit, deren Entwicklung anhand bestimmender Merkmale, wie Fahrzeuge, Medienbestand, EDV-Ausstattung, Versorgungskonzept, Personal und Nutzung, zu untersuchen.
Beginnend mit der ersten Fahrbibliothek im Jahr 1916 waren vor dem Zweiten Weltkrieg nur wenige Fahrbibliotheken im Einsatz. Nach dem Zweiten Weltkrieg versorgten Fahrbibliotheken die Bevölkerung, die aufgrund zerstörter ortsfester Bibliotheken keinen Zugang zu Literatur hatte. Während in der Zeit des Wiederaufbaus in Westdeutschland die Fahrbibliotheken ihre Blütezeit erlebten, spielten sie in der DDR nur eine untergeordnete Rolle. Zwar bewirkte unmittelbar nach der Wiedervereinigung das Auflösen des ländlichen, ortsfesten Bibliothekswesens in den neuen Bundesländern außerordentliche Neuanschaffungen von Bibliotheksfahrzeugen, jedoch setzte Mitte der 1990er Jahre vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Finanzlage der Städte und Gemeinden ein erheblicher Abbau der Fahrbibliotheken in Deutschland ein.
Von Anfang an fanden hauptsächlich Bibliotheksfahrzeuge vom Typ Autobus Verwendung. Dank zunehmend moderner Aufbauten und Innenausstattungen vergrößerte sich das Fassungsvermögen der Fahrzeuge. Rationalisierungsmaßnahmen führten im Laufe der Zeit zu deutlichen Personaleinsparungen. Die noch in den 1980er Jahren vorherrschende manuelle Verbuchung erfolgt heute fast vollständig EDV-gestützt. Der Einsatz der Fahrbibliotheken basiert auf einem an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Versorgungskonzept. Von der dabei im Vordergrund stehenden Kundennähe profitieren vor allem Kinder und Jugendliche, die schon seit längerer Zeit die Hauptnutzer der Fahrbibliotheken sind.
Was für Muttersprachler schon eine Herausforderung darstellt, ist für Menschen mit Migrationshintergrund manchmal eine schier unlösbare Aufgabe. Sich im Informationsdschungel aus Behördenformularen, Schulanmeldung und kulturellen Angeboten zurechtfinden, ist für sie nicht leicht, aber Bibliotheken können dabei helfen. Dies beginnt bereits mit der Sprach- und Leseförderung als grundlegender Voraussetzung für die Integration, wird weitergeführt durch den kulturellen Austausch und endet mit der Vermittlung von Informationskompetenz. Letztlich wird es so möglich, Vorurteile abzubauen und eine positive Akzeptanz des jeweiligen Gegenübers zu erreichen, egal welcher Herkunft es auch ist. Da die kulturelle Vielfalt vor allem in den Großstädten Deutschlands ausgeprägt ist, beschäftigt sich diese Bachelorarbeit mit den Dienstleistungen öffentlicher Großstadtbibliotheken. Eltern mit Migrationshintergrund als spezifische Zielgruppe dieser Angebote zu wählen, ergibt sich vor allem aus deren Rolle als Multiplikatoren für ihre Kinder. Erfahren diese bereits im Elternhaus von der Bibliothek und ihren Angeboten, fällt es ihnen später leichter, diese sich ihnen bietende Möglichkeit auch zu nutzen und wahrzunehmen. Damit dies überhaupt erfolgen kann, stellt sich die wesentliche Frage, inwiefern die vorhandenen Angebote den Eltern die Integration in unsere Gesellschaft erleichtern und ermöglichen und ob sie dafür geeignet sind. Hierfür bietet die Arbeit nach grundlegenden Begriffsdefinitionen von Migration und Migrationshintergrund sowie der Einführung in die Zielgruppe der Eltern mit Migrationshintergrund ausgewählte Praxisbeispiele aus unterschiedlichen Bibliotheken, die anhand von zuvor definierten Kriterien erschlossen werden. Abschließend ergeben sich Zukunftsperspektiven für die Entwicklung der Dienstleistungen von morgen.
Kein Abstract vorhanden.
E-Books gewinnen für den Markt zunehmend an Bedeutung. Die Lesegewohnheiten verändern sich und für Bibliotheken wird es notwendig, funktionierende Ausleihsysteme für E-Books zu etablieren. Digitale Medien sind aufgrund ihrer Natur, im Hinblick auf illegale Vervielfältigung, besonders gefährdet. Digital Rights Management Systeme versprechen hier Abhilfe und sollen nicht nur unautorisierter Nutzung vorbeugen, sondern detaillierte Rechte und Nutzungsbedingungen durchsetzen können.
Am Beispiel der DiViBib Onleihe soll der praktische Einsatz von DRM bei EBooks
erläutert werden. Hierzu werden, neben einer generellen Einführung in hier relevante Themengebiete, Evaluationskriterien für DRM-Systeme erarbeitet und die DiViBib Onleihe nach diesen Kriterien bewertet. Ob DRM einen Mehrwert für Bibliotheken bietet und die Onleihe einen konventionellen Bestand ergänzen oder ersetzen kann sollen mögliche Betrachtungswinkel auf das System sein.
Neben der Erkenntnis, dass das DRM der Onleihe eine potenziell hohe Flexibilität besitzt, sich als gut integrierbar zeigt und eine hohe Interoperabilität aufweist, existieren datenschutz- und sicherheitstechnische Bedenken. Die derzeitige Umsetzung des DRM durch Adobe Systems zwingt in bestimmten Situationen zur Preisgabe personenbezogener Daten. Die Evaluation der Onleihe hat gezeigt, dass die eingesetzten DRM-Systeme von Adobe nicht als sicher angesehen werden können. Adobes DRM-Mechanismen sind reproduzierbar gebrochen worden und können somit Kernfunktionalitäten von DRM-Systemen im jetzigen Zustand nicht erfüllen.
Seit Mitte des Jahres 2012 werden alle Abschlussarbeiten der Studierenden des Instituts
für Informationswissenschaft an der Fachhochschule Köln auf dem Dokumentenserver
PubLIS Cologne abgelegt. Um den Zugriff auf das Originaldokument zu gewährleisten,
wird zusätzlich ein gedrucktes Archivexemplar aufbewahrt. Die Frage ob eine
ausschließlich elektronische Speicherung der Abschlussarbeiten prüfungsrechtlich ausreichend
sein kann, wird in der vorliegenden Bachelorarbeit behandelt.
Hierzu werden zunächst Kriterien vorgestellt, welche die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die ausschließlich digitale Aufbewahrung festlegen. Zudem
wird die rechtliche Lage von Abschlussarbeiten dargelegt sowie der Dokumentenserver
vorgestellt.
Als Hauptteil der Arbeit werden aufbauend auf die vorgestellten Kriterien konkrete
Handlungsempfehlungen für das Repositorium PubLIS Cologne gegeben. Diese beziehen
sich auf das Vorgehen bei Verwaltung und Organisation am Institut für Informationswissenschaft
sowie auf technische Verfahrensweisen zur Erhaltung von Integrität
und Authentizität im Dokumentenbestand. Besondere Beachtung findet dabei die
Vergabe von digitalen Signaturen in Verbindung mit Hashwerten.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass es durchaus vielversprechende Potentiale
und Möglichkeiten zur sicheren Umsetzung gibt. Es fehlen jedoch konkret hochschulund
allgemeinrechtliche Vorschriften mit Bezug zu Abschlussarbeiten. Allgemein kann
davon ausgegangen werden, dass diese Art der Archivierung im zunehmend von digitalen
Prozessen geprägten Hochschulalltag an Bedeutung gewinnen wird.
Im Jahr 2000 legte das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen neuen Grundstein für Lernen mit neuen Medien. Dies beschreibt die ersten Anfänge von E-Learning im deutschen Bildungssystem. Der Begriff E-Learning wird aktuell synonymhaft für jegliches Lernen in Verbindung mit dem Computer verwendet. Allerdings stellt sich heraus, dass E-Learning viel genauer definiert werden muss. E-Learning besteht daher erst ab dem Zeitpunkt, in dem Selbstlernszenarien durch die Interaktion mit dem digitalen Angebot entstehen. Für die Nutzung von E-Learning an deutschen staatlichen Hochschulen bestehenden diverse Voraussetzungen, sowohl softwareseitig als auch hardwaretechnisch. Das Internet stellt dabei eine zentrale Rolle als Distributionsmedium dar. Weitere spezielle Ausrüstung wie Kameras und Headsets für Audio- und Videokonferenzen sind dabei eine notwendige Ergänzung. Die unterschiedlichen E-Learning Applikationen werden auf so genannten Lernplattformen bereit gestellt. Diese ermöglichen dem Dozenten den Kurs und die E-Learning Aktivitäten zu verwalten. Vorteile der Plattformen sind die ständig verfügbaren Lehrmaterialien und die enorme Erleichterung der Organisation. Zusätzlich werden durch den Abwechslungsreichtum studierende in ihrer Lernaktivität motiviert.
Die Analyse der Chancen und Risiken zeigt ein unerwartendes Ergebnis auf. Nach Abwägung diverser Chancen und Risiken mit Hilfe einer Skala von -5 bis 5 resultiert das Ergebnis, dass sowohl Chancen als auch Risiken gleichauf liegen. Sie bieten daher nicht direkt einen Vorteil für die Hochschulen und die Studierenden. Nur wenn die Risiken beseitigt werden können, profitieren sowohl Studierende als auch die Hochschule von den Chancen von E-Learning.