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In der folgenden Bachelor-Thesis findet eine Auseinandersetzung mit der Technologie der Augmented Reality und ihrer Anwendung in öffentlichen Bibliotheken in Deutschland statt. Dabei wird eine Status-quo-Analyse der Bibliotheken erstellt, in der der Prozess der Mediatisierung der Gesellschaft und der neuen Anforderungen an Bibliotheken, zusammen mit dem Wandlungsprozess den Bibliotheken selbst durchlaufen, erörtert. Die technologische Seite der Augmented Reality wird erklärend dargestellt, wobei auf verschiedene Aspekte wie Marker, Endgeräte und Anwendung eingegangen wird. Es werden Beispiele aus den Anwendungsbereichen von Industrie, Produktion, Logistik, Alltagsanwendungen und den Konzepten und deren Umsetzung im Bereich der öffentlichen Bibliotheken dargestellt und als Ausgangspunkt für die Erarbeitung von weiteren Anwendungsszenarien für öffentliche Bibliotheken benutzt. Abschließend werden Handlungsempfehlungen für den weiteren Umgang mit Augmented Reality ausgesprochen.
Die Martin-Opitz-Bibliothek in Herne ist eine Spezialbibliothek mit dem Sammelschwerpunkt deutsche Geschichte und Kultur im östlichen Europa. Ein Großteil ihrer derzeitigen Nutzer war meist noch direkt von der Vertreibung während und nach dem Zweiten Weltkrieg betroffen, diese Nutzergruppe stirbt nun jedoch langsam aus. Daher sollte die Martin-Opitz-Bibliothek (MOB) gerade für jüngere Generationen an Nutzern bekannter und attraktiver werden. Am Beispiel der MOB wird der Frage nachgegangen, wie Marketingkonzepte in erfolgreiche Marketingstrategien für Spezialbibliotheken umgesetzt werden können. Um die Grundlagen für eine Marketingstrategie zu schaffen wurde die Nutzerdatenbank und die Jahresberichte von 2000 bis 2016 der Bibliothek, das Facebook-Profil, ihr Wikipedia-Artikel, ihre Homepage und Werbematerialien ausgewertet. So konnte ein guter Überblick über die derzeitigen Nutzer und ihr Ausleihverhalten sowie darüber, wie stark die Martin-Opitz-Bibliothek mit anderen Bibliotheken und Einrichtungen im In- und Ausland vernetzt ist und wie sie sich im Internet präsentiert, gewonnen werden. Auf Grundlage dieser Daten und mithilfe unterschiedliche Analyseinstrumente wurde geklärt, welche Marketingstrategien für die MOB in Frage kommen. Dabei zeigte sich, dass ein Marketing-Mix aus Content-, Social-Media- und Guerilla-Marketing besonders vielversprechend ist, um auch gerade neue Nutzer zu gewinnen und im Idealfall langfristig an sich binden zu können.
Eine Erscheinungsform der elektronischen Mundpropaganda im Web 2.0 stellen nutzergenerierte Online-Produktbewertungen dar. Fast jeder gängige Onlinehändler bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, solche Rezensionen zu verfassen. Für Kaufinteressenten bieten diese Informationen bei der Produktrecherche und im Vorfeld ihrer Kaufentscheidung eine wichtige Beurteilungsgrundlage. So werden Rezensionen von Kaufinteressenten aufgrund ihrer augenscheinlichen Authentizität und Unabhängigkeit oftmals zur Recherche vorgezogen und ersetzen in vielen Fällen die idealisierten Herstellerinformationen. Um Nutzer bei der Bewältigung der immer größer werdenden Fülle an nutzergenerierten Online-Produktrezensionen zu unterstützen, werden gängige Methoden wie beispielsweise das community-basierte Nützlichkeitsvoting oder verschiedene Sortierfunktionen eingesetzt. Eine der größten deutschen Online-Verkaufsplattformen setzt zudem zur Erhöhung der inhaltlichen Qualität eine redaktionelle Filterung von nutzergenerierten Online-Produktrezensionen nach bestimmten Kriterien ein. Die Akzeptanz dieses Prozesses wurde in dieser Arbeit empirisch mithilfe verschiedener Gruppendiskussionen untersucht. Dabei begegneten die Diskussionsteilnehmer diesem Verfahren mit erheblicher Skepsis. Sie waren sich in weiten Teilen darin einig, dass sie die redaktionelle Filterung nur dann akzeptieren, wenn entsprechende Standards implementiert würden. Diese beinhaltetem vor allem die Offenlegung und Transparenz des Prozesses. Deshalb verlangten fast alle Teilnehmer die Option, sich alle Rezensionen, also auch die durch eine Redaktion gefilterten, wieder anzeigen lassen zu können, damit ihnen keine Informationen vorenthalten würden. Aufgrund subjektiver Wertevorstellungen und unterschiedlichem Nützlichkeitsempfinden von Inhalten sei es zudem ratsam, eine Filterung nur nach wenigen, allgemeingültigen Grundsätzen vorzunehmen.
Welche verschiedenen Gesetzesrahmen gibt es in Deutschland bei dem Thema Informationsfreiheit? Da wären die Landespressegesetze, Informationsfreiheitsgesetze auf Bund- und Länderebene, das Verbraucherinformationsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und weitere. Was diesen Gesetzen gemein ist, ist, dass sie auf einer föderalen Struktur angelegt sind. Und selbst als es vor 2006 noch kein IFG gab, das auch Bundesbehörden zu Informationszugang verpflichtete, hatten einige Bundesländer schon seit Jahrzehnten eigene Informationsfreiheitsgesetze. Deswegen gibt es auch Länder, die der Bundesgesetzgebung um zwei Gesetzesnovellierungen überholt haben. Doch es gibt auch erfreuliche Entwicklungen, auch ohne Transparenzgesetz auf Bundesebene gibt es ein zentrales Informationsregister des Bundes. Dies ist ein richtiger Schritt in Richtung eines Kulturwandels, der in den öffentlichen Behörden Deutschlands stattfinden wird, müssen. Transparenz erhöht das Vertrauen der Bürger in die Politik, es ermöglicht ihnen die politische Partizipation und stärkt eine zielgerichtete Debatte. Um weiter eine elementare Rolle zu spielen und die Meinungsbildung positiv zu stärken, müssen sich auch die Medien weiterentwickeln. Sie sollten darauf verweisen, wenn sie Informationsfreiheitsgesetze genutzt haben, um dessen Bekanntheit zu steigern, sie müssen weiter auf Zugang zu Informationen drängen, wie im Falle der Wissenschaftlichen Dienste. Eine Weiterentwicklung ist auch, dass manche Medien Originaldokumente zugänglich machen, auf die sie sich berufen, um Fake-News entgegen zu wirken. Ganz nach Bernard Debatin sollen sie den Menschen helfen sich in einer Welt voller Daten und Informationen zurechtzufinden. Weiter geht es in dieser Arbeit um die Wichtigkeit von allgemein zugänglichen Informationsquellen und deren rechtliche Grundlangen. Zudem finden sich wissenschaftliche Erkenntnisse, Urteile und Expertenmeinungen zum Themenkomplex Informationsfreiheit in dieser Arbeit. Nach Ansicht der Autorin sollte die Gesetzgebung zur Presse- und Informationsfreiheit ähnlich veränderlich wie die Digitalisierung gesehen werden, es besteht eine kontinuierliche Notwendigkeit zur Weiterentwicklung.
Nationalsozialistische Literatur stellt BibliothekarInnen seit Ende des Zweiten Weltkrieges
immer wieder vor Schwierigkeiten. Soll sie den NutzerInnen zugänglich gemacht
werden oder doch besser im Magazin, nur für die Forschung und die Wissenschaft,
verwahrt werden? NutzerInnen müssen häufig ein wissenschaftliches Interesse
vorweisen, um Zugang zu dieser Literatur zu bekommen. Diese Benutzungseinschränkungen
könnten aber im Widerspruch zu den Vorgaben einer bibliothekarischen Berufsethik
stehen. Dabei werden rechtliche Vorgaben nicht selten als Grund für Nutzungseinschränkungen
genannt.
Für diese Arbeit wurden darum drei Bibliotheken gebeten, zu diesem Sachverhalt Auskunft
zu geben. Anhand ihrer Antworten aber auch mit Blick auf praktische Vorgehensweisen
in anderen Bibliotheken wird eine Bewertung vorgenommen.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Problematik fehlender Richtlinien und Standards zur Gestaltung der Präsenz des Dienstleistungsangebots, speziell mit Bezug auf »Vermittlung von Informationskompetenz«, auf den Websites von Hochschulbibliotheken.
Die Vermittlung von Informationskompetenz gehört zu den Kernaufgaben von Hochschulbibliotheken und die damit verbundenen Angebote müssen auf den Bibliothekswebsites für die Nutzer intuitiv auffind- und nutzbar sein, da es sich bei den Websites in der Regel um die erste Anlaufstelle von informationssuchenden Nutzern handelt.
Das heißt im Genauen, dass das Dienstleistungsangebot auf der Startseite der Bibliothekswebsite zu finden und verlinkt sein muss. Durch wenige Klicks zu den einzelnen Angeboten der Hochschulbibliotheken und den damit verknüpften Informationen, wie beispielsweise Inhalts-, Termin- und Ortsangaben sowie mithilfe von Funktionen, wie der Kontaktmöglichkeit und der Onlineanmeldung, wird es den Nutzern möglich gemacht das Dienstleistungsangebot zu finden, sich darüber zu informieren und sich dafür anzumelden.
Zwecks Aufstellung entsprechender Richtlinien in Form eines Idealkonzepts wurde sich zunächst mit dem allgemeinen Aufbau einer Website beschäftigt. Darauf aufbauend wurde ein Fragebogen für eine Begutachtung von Bibliothekswebsites erstellt. Die allgemeine Konzeption, die Ergebnisse einer Begutachtung von 20 Websites deutscher Hochschulbibliotheken und ein daran anschließender Vergleich der Websites, führten zu der Erstellung eines Idealkonzepts.
Es wurden Richtlinien bezüglich der Auffindbarkeit, der Zugänglichkeit und des Umfangs des Dienstleistungsangebots und der damit zusammenhängenden Informationen aufgestellt.
Aufbau einer deutschsprachigen Community für das Bibliotheksmanagementsystem FOLIO : ein Konzept
(2017)
Seit dem Jahr 2016 evaluieren das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) und die Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (VZG/GBV) in einem gemeinsamen Projekt das Open-Source-System FOLIO. Das Ziel ist, qualifizierte Aussagen zur funktionalen und technischen Eignung von FOLIO für den deutschsprachigen Raum zu treffen. Die Kommunikation sowie Wissensvermittlung während der Entwicklung und der Tests von FOLIO erfolgt, wie in Open-Source-Systemen üblich, primär über die Community des Systems. Allerdings ist die FOLIO-Community aus den USA für die deutschen Interessen meist nicht der adäquate Ansprechpartner, da sich die Bedürfnisse der deutschen Bibliotheken von denen in den USA unterscheiden und nur einen kleinen Teil der großen Gemeinschaft betreffen. Die Entwicklung einer FOLIO-Community für den deutschsprachigen Raum bietet Bibliotheken, die FOLIO zukünftig einsetzen werden, einen Ort, um ihre Bedürfnisse, Anliegen und Probleme zu diskutieren. Aus diesem Grund stellt die Arbeit in und mit einer eigens für Deutschland eingerichteten FOLIO-Community einen wesentlichen Aspekt im FOLIO-Entwicklungsprojekt von hbz und VZG des Projekts dar.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist, Rahmenbedingungen sowie Faktoren für einen erfolg-reichen Aufbau und einer dauerhaften Etablierung der deutschsprachigen FOLIO-Community zu identifizieren und zu eruieren, welche Tools benötigt werden, um die Community für die Nutzer attraktiv und bedienungsfreundlich zu gestalten. Hierzu werden bereits vorhandene Communitys im Bereich des Bibliothekswesens, ausgehend von den Handlungsempfehlungen von Amy Jo Kim, Sandra Schaffert sowie Diana Wieden-Bischof, verglichen. Als Referenzmodelle dienen die Communitys des Open Source-Systems Koha, die Kuali OLE-Community sowie die FOLIO-Community aus den USA. Durch den Vergleich werden die Unterschiede sowie die Gemeinsamkeiten der einzelnen Communitys herausgearbeitet, um die gesammelten Erkenntnisse in die Konzeptentwicklung für eine deutschsprachige FOLIO-Community einfließen zu lassen.
Die Masterarbeit „Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) als
kommunikationspolitisches Instrument des Erlebnismarketings am Beispiel des
Markts von Softdrinks“ von Chorong Hwang erscheint Dezember 2017 im Rahmen
des Studiums zur Markt- und Medienforschung an der Technische Hochschule Köln
und umfasst 80 Seiten.
Die neuartigen fortschrittlichen Technologien, Virtual Reality und Augmented
Reality, können als kommunikationspolitische Instrumente für Zwecke der
Unternehmens- bzw. Markenkommunikation zwischen Unternehmen und
Konsumenten bzw. potenziellen Konsumenten in der heutigen individualisierten und
erlebnisorientierten Gesellschaft sowie im verstärkten Wettbewerbsumfeld effektiv
verwendet werden.
Die momentan geltende Bibliotheksordnung der Universitätsbibliothek Kaiserslautern wurde Anfang der 1990er Jahre von der damaligen Bibliotheksleitung erarbeitet und im März 1992 veröffentlicht. Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung in den letzten Jahren sind viele darin fixierte Inhalte heute nicht mehr gültig und damit den Nutzern gegenüber auch nicht mehr umsetzbar. Vor diesem Hintergrund besteht bereits seit Jahren der dringende Bedarf nach Aktualisierung dieser Ordnung. Anders als bislang sollten vor der Neukonzeption des Textes explizit die Ideen, Erfahrungen und Empfehlungen des vorrangig in der Benutzung tätigen Bibliothekspersonals über einen Fragebogen erfasst werden und nach Möglichkeit die Ergebnisse in die Textfassung der neuen Bibliotheksordnung einfließen. Für die konkrete Umsetzung wurden alle einzelnen Aspekte der bisher gültigen Ordnung auf Aktualität überprüft, gegebenenfalls modifiziert oder entfernt beziehungsweise durch Neuerungen ergänzt. Dies erfolgte auf Basis der aktuellen rechtlichen Lage sowie unter Berücksichtigung universitätspolitischer Aspekte. Die so erarbeitete neue Textversion einer Benutzungsordnung soll nach Durchlaufen der verschiedenen Gremien dem Senat der Technischen Universität Kaiserslautern zum Beschluss vorgelegt werden.
Seit den drei Open-Access-Erklärungen in Budapest, Bethesda und Berlin Anfang der 2000er Jahre hat sich einiges am Publikationsverhalten geändert. Um einen optimalen Aktionsplan zur Open-Access-Förderung zu erstellen, werden daher die bisherigen Open-Access-Strategien der Hochschulen und ihren Bibliotheken beleuchtet. Hierzu erfolgt zuerst eine Einführung in das Thema Open Access, indem zuerst die historischen Meilensteine der Förderung dieses Publikationsweges genannt werden. Im Anschluss werden die notwendigen Bausteine zu einer ganzheitlichen Open-Access-Strategie genannt, so dass dann der bisherige Entwicklungsstand an den deutschen Hochschulen in Erfahrung gebracht werden kann. Die Informationen zu den bisherigen Strategien werden mit Hilfe einer Analyse von 111 Hochschul- und Bibliothekswebseiten ermittelt. Für diese wird ein Fragebogen genutzt, welcher auf den Kriterien der Arbeitsgruppe Open Access der Schwerpunktinitiative und Digitale Information der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen basiert und durch eine quantitative Auszählung der Open-Access-Informationspunkten auf den einzelnen Webseiten ergänzt wird. Im Anschluss erfolgt eine Expertenbefragung von fünf ausgewählten Open-Access-Verantwortlichen. Zusätzlich wird das Publikationsverhalten der Wissenschaftler der Technischen Universität ermittelt und die Lizenzen mit Zweitveröffentlichungsrechten identifiziert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird eine umfangreiche Strategie entwickelt, um Open Access an der Technischen Universität voranzubringen und einen DFG-Förderantrag zu stellen. Die Analyse zeigt auf, dass 71 Hochschulen Informationen zu Open Access bereitstellen und es eine eindeutige Dominanz der öffentlichen Hochschulen gegenüber den Privaten gibt. Der Anteil an Open-Access-Publikationen der Technischen Universität Kaiserslautern beträgt 2016 13,12 %. Zudem lässt sich eine Steigerung hin zu Open Access innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre erkennen. Zusätzlich lässt sich feststellen, dass die Hälfte der lizenzierten Zeitschriften eine Option zur Zweitveröffentlichung bieten. Bei der Entwicklung des Aktionsplans wurden schon einige Punkte des Planes bereits umgesetzt. So konnte im März 2016 eine Open-Access-Policy verabschiedet und im August eine Open-Access-Seite eingerichtet werden. Bezüglich der Förderung des goldenen Weges müssen im Vorfeld der Antragsstellung an der Technischen Universität Kaiserslautern noch einige Punkte geklärt werden. Folgende Details bezüglich der Einrichtung eines Publikationsfonds sind im Voraus zu regeln: Abklärung der notwendigen Fördersumme mit der Universitätsleitung, die Organisation der Rechnungsabwicklung und die Mittelverteilung. Ergänzt werden diese Schritte durch Überlegungen mit welchen Verlagen ein Abschluss von Rahmen- oder Offsetting-Verträgen bzgl. der Author Processing Charges vorteilhaft wäre. Die Förderung des grünen Wegs kann durch die Ermittlung der Lizenzbedingungen zum Zweitveröffentlichungsrecht erfolgen.