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Der 1926 geborene Jurist und Rechtsphilosoph Hermann Klenner gilt als einer der angesehensten Rechtswissenschaftler der DDR. Die auf Vollständigkeit ausgelegten Hermann-Klenner-Schriften (HKS) umfassen die von ihrem Autoren gesammelten Publikationen von 1952 bis in die heutige Zeit. Ende 2021 übergab Klenner die HKS an die wissenschaftliche Spezialbibliothek der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLSB) in Berlin. Die vorliegende Arbeit rekonstruiert die Integration der HKS als moderne Sondersammlung in den Bestand der RLSB unter dem Aspekt der inhaltlichen Erschließung. Nach Herausarbeitung des Stellenwerts inhaltlicher Erschließung in der einschlägigen Literatur zu Sondersammlungen werden zunächst mit der Thomas-Mann-Sammlung der ULB Düsseldorf und der Wilhelm-Fraenger-Bibliothek in Potsdam zwei Fallbeispiele moderner Sondersammlungen im Hinblick auf Besonderheiten bei der Indexierung analysiert. Im Anschluss wird aus den Faktoren Zielgruppe, Rahmenbedingungen und Charakter der HKS das angepaßte Erschließungskonzept der RLSB abgeleitet und expliziert sowie einer kritischen Bewertung unterzogen. Im letzten Kapitel werden die Ergebnisse zusammengefasst und Optimierungspotenziale identifiziert.
Seit Herbst 2017 findet in der Deutschen Nationalbibliothek die Inhaltserschließung
bestimmter Medienwerke rein maschinell statt. Die Qualität dieses Verfahrens,
das die Prozessorganisation von Bibliotheken maßgeblich prägen
kann, wird unter Fachleuten kontrovers diskutiert. Ihre Standpunkte werden
zunächst hinreichend erläutert, ehe die Notwendigkeit einer Qualitätsprüfung
des Verfahrens und dessen Grundlagen dargelegt werden. Zentraler Bestandteil
einer künftigen Prüfung ist eine Testkollektion. Ihre Erstellung und deren
Dokumentation steht im Fokus dieser Arbeit. In diesem Zusammenhang werden
auch die Entstehungsgeschichte und Anforderungen an gelungene Testkollektionen
behandelt. Abschließend wird ein Retrievaltest durchgeführt, der
die Einsatzfähigkeit der erarbeiteten Testkollektion belegt. Seine Ergebnisse
dienen ausschließlich der Funktionsüberprüfung. Eine Qualitätsbeurteilung maschineller
Inhaltserschließung im Speziellen sowie im Allgemeinen findet nicht
statt und ist nicht Ziel der Ausarbeitung.