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Anhand der vorliegenden Bachelorarbeit wird die Frage beantwortet, welche Herausforderungen und Learnings die barrierefreie Gestaltung eines Social Learning Environment mit sich bringt. Hierfür wurden bei der Social Learning Plattform THSpaces die Bereiche Konzeption, Entwicklung und Betrieb untersucht. Grundlage dafür ist eine Abgrenzung der relevanten Begriffe und eine theoretische Ausarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich digitaler Barrierefreiheit. Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde zusätzlich ein bereits vorhandener Prüfbericht zur Barrierefreiheit von Spaces ausgewertet. Außerdem wurden qualitative Interviews mit Beteiligten am Projekt Spaces, sowie mit Nutzerinnen und Nutzern geführt, um Herausforderungen und Learnings zu evaluieren. Spezifisch wurde dabei sowohl das grundsätzliche Wissen der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner über digitale Barrierefreiheit abgefragt, aber auch Hintergründe zum Entstehungsprozess der Plattform und der Arbeit daran in Erfahrung gebracht, beziehungsweise das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer in Spaces genauer beleuchtet. Nach Auswertung der Antworten konnte festgestellt werden, dass besonders mangelnde Ressourcen, sowie der hohe Aufwand eines semantisch korrekten HTML Codes der Barrierefreiheit im Weg stehen.
In den letzten Jahren hat die Thematik der Barrierefreiheit von Bibliotheken zunehmend an Bedeutung gewonnen. Durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahre 2009 sind Öffentliche Bibliotheken in Deutschland als öffentliche Einrichtungen zu der Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet. Durch Barrierefreiheit stellen Bibliotheken den uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Bildung sowie sozialer und kultureller Teilhabe für jeden Menschen sicher. In der vorliegenden Arbeit wird dargestellt, wie Öffentliche Bibliotheken ihren Ist-Zustand hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüfen können und wie eine umfassende barrierefreie Ausrichtung erzielt werden kann. Die Ausarbeitung eines Bewertungsbogens für die Analyse der Barrierefreiheit in Öffentlichen Bibliotheken zeigt, dass die Umsetzung von Barrierefreiheit eine umfassende Aufgabe darstellt und ganzheitlich betrachtet werden muss. Es wird festgestellt, dass die Barrierefreiheit nicht auf die Zugänglichkeit für Menschen im Rollstuhl reduziert werden darf, da neben der Zugänglichkeit auch die Orientierung, die Sensibilisierung von Mitarbeitenden, das Bereitstellen von speziellen Medienformaten, Hilfsmitteln, Services und Veranstaltungsformaten sowie ein barrierefreier Internetauftritt berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus wird der Bewertungsbogen an dem Fallbeispiel der Stadtbibliothek Neuss angewandt sowie Handlungsempfehlungen gegeben. Es zeigt sich, dass Barrierefreiheit einen Mehrwert für Öffentliche Bibliotheken und für alle Kund*innen darstellt.
Der soziale Auftrag Öffentlicher Bibliotheken, der sich aus dem beruflichen Selbstverständnis ergibt,
aber auch extern etwa in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert wird, beinhaltet
eine barrierefreie Gestaltung bibliothekarischer Einrichtungen und Angebote. Um kommunikative
Barrierefreiheit zu erreichen und zudem die Alphabetisierung Erwachsener zu fördern, stehen den
Bibliotheken unter anderem die Instrumente der Leichten sowie der Einfachen Sprache zur Verfügung.
Die vorliegende Arbeit legt dar, dass viele verschiedene Personengruppen von entsprechenden
Angeboten profitieren können und stellt konkrete Maßnahmen vor, mit denen die genannten
Instrumente eingesetzt werden können. Eine im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Untersuchung
Öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich aus einer Recherche sowie einer
Befragung der Einrichtungen zusammensetzte, kommt zu dem Ergebnis, dass entsprechende Angebote
zwar eine weitreichende Bekanntheit haben, aber längst noch nicht umfassend und flächendeckend
eingesetzt werden. Besonders auffällig ist der Fokus auf einige wenige Angebote, die
von vielen Bibliotheken eingesetzt werden, während andere kaum genutzt werden. Die Angebote
der Öffentlichen Bibliotheken aus Erlangen und Dresden zeigen, wie auch mit unterschiedlichen
Budgets nicht nur punktuelle, sondern auch ganzheitliche Konzepte umgesetzt werden können.
Die Verpflichtung öffentlicher Einrichtungen zur Bereitstellung barrierefreier Räumlichkeiten, Einrichtungen und Dienstleistungen ist in Deutschland in den Behindertengleich- stellungsgesetzen von Bund und Ländern festgelegt. Mehrere aktuelle Standards und Planungshilfen behandeln den Abbau bzw. die Vermeidung von Zugangs- und Nutzungsbarrieren bei der Sanierung bzw. Neuerrichtung von Bibliotheksbauten. Aufgrund der finanziellen und organisatorischen Abhängigkeit von ihren Trägern, den Hochschulen, stellen die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit für Hochschulbibliotheken eine besondere Herausforderung dar. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Hochschulbibliotheksgebäude in NRW aus den 1960/70er Jahren stammen und daher nicht den aktuellen Standards der Barrierefreiheit entsprechen.
Um den Umgang der Hochschulbibliotheken mit den Herausforderungen zur Schaffung baulicher Barrierefreiheit besser einschätzen zu können, wurde eine nicht-repräsentative Umfrage durchge-führt, an der zehn nordrhein-westfälische Hochschulbibliotheken teilnahmen. Die Ergebnisse zeigen u.a., dass bauliche Maßnahmen zum Barriereabbau meist nur im Zuge anderer Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Darüber hinaus legt die Untersuchung nahe, dass die Bibliotheken verstärkt Dienstleistungen anbieten, um bauliche Barrieren zu kompensieren.
Beispielhaft für die Kooperation zwischen Hochschule und Bibliothek werden eine Hochschuleinrichtung für Inklusion und das Konzept der „Hochschule für Alle“ vorgestellt. Darüber hinaus wird die Aushandlung der in den Behindertengleich- stellungsgesetzen vorgesehenen Zielvereinbarungen für Barrierefreiheit als mögliche Vorgehensweise für die nordrhein-westfälischen Hochschulbibliotheken betrachtet.
Das Thema Barrierefreiheit wird seit Beginn des 21. Jahrhunderts bei vielen internationalen und nationalen Organisationen und Gremien verstärkt diskutiert. Da die Nutzung des Internets im Leben vieler Menschen eine immer wichtigere Rolle spielt, wird speziell das Thema barrierefreie Informationstechnik immer bedeutsamer. Eine Vielzahl von Bibliotheken reagieren auf diese Entwicklung und präsentieren die eigenen Angebote und Bestände im Internet. Als einem zentralen Angebot kommt dem Online-Bibliothekskatalog eine besondere Bedeutung zu. Nach einer Betrachtung der gesetzlichen Lage, verschiedener Ausprägungen motorischer und visueller Behinderungen, relevanter assistiver Technologien und möglicher Nutznießer barrierefreier Informati-onstechnologie, werden ausgewählte Kriterien der BITV 2.0 vorgestellt. Danach werden drei Online-Bibliothekskataloge zunächst unter Verwendung der Tastatur und anschließend mit Hilfe eines Screenreaders auf ihre Barrierefreiheit hin untersucht und bewertet. Ziel ist es, Hindernisse für motorisch oder visuell behinderte Nutzer in Online-Bibliothekskatalogen aufzuzeigen.
Im Ergebnis zeigt sich, dass eine völlige Barrierefreiheit in keinem der getesteten Online-Bibliothekskataloge erreicht wird. Vor allem die Bedienung über die Tastatur ist verbesserungswürdig. Gesetze und Checklisten können als Grundlagen zur Schaffung barrierefreier Informationstechnologie dienen, allerdings können sie die vielfältigen Bedürfnisse behinderter Menschen nicht vollständig abdecken. Nutzertests sind daher auf dem Weg zu einer vollständigen Barrierefreiheit unbedingt empfehlenswert.