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Wie divers sind deutsche Redaktionen? Die Arbeit beschäftigt sich mit dieser Frage und stellt wissenschaftliche Untersuchungen hinsichtlich der personellen Vielfalt in der journalistischen Landschaft zusammen. Ausgehend von einer kulturtheoretischen Annäherung an den Journalismus-Begriff wird darüber hinaus untersucht, welche Bedeutung eine mögliche Diversität in deutschen Redaktionen für den Journalismus hat – und ob eine solche Diversität überhaupt wichtig ist.
Die Aufschlüsselung des Ist-Zustands deutscher Redaktionen gibt einen kurzen Überblick über die tatsächliche personelle Aufstellung. Im Anschluss werden kulturtheoretische Perspektiven aufgezeigt, die eine Diversität in Redaktionen generell befürworten. Das Konzept 'Cultural Citizenship' benennt das Recht des Individuums auf kulturelle Teilhabe in einer Gesellschaft, ebenso wie kollektive kulturelle Praktiken in einer diversen Gesellschaft.
Ohne eine kulturelle Teilhabe, so stellt das Konzept heraus, können auch politische und soziale Dimensionen des Bürger-Seins nicht erreicht werden: eine kulturelle und 'bürgerliche' Identität wird verwehrt. Auch die Bedeutung der Wirklichkeitskonstruktionen, für die mediale Angebote verantwortlich sind, spricht für eine Diversität in Redaktionen. Zudem wird die integrative Funktion von Massenmedien untersucht. Alle angeführten kulturtheoretischen Herangehensweisen an das Thema Journalismus, Medien und kulturelle Teilhabe zeigen: Diversität in deutschen Redaktionen ist sehr wichtig, wenn es darum geht, sämtlichen sozialen und diversen Gruppen des Landes eine kulturelle Teilhabe zu gewährleisten.
Daraufhin muss sich die Untersuchung mit dem Gegenargument auseinandersetzen, dass das Wiedergeben fremder Lebensrealitäten das tägliche Geschäft von Journalist*innen ist – und eine diverse Besetzung aus diesem Grund möglicherweise doch nicht so ist.
Im Anschluss geht die Arbeit auf Diversität angesichts des digitalen Zeitalters ein – und formuliert schließlich einen Ausblick auf die Entwicklung des Journalismus – im rasanten, digital geprägten Zeitalter der Medien.
Welche verschiedenen Gesetzesrahmen gibt es in Deutschland bei dem Thema Informationsfreiheit? Da wären die Landespressegesetze, Informationsfreiheitsgesetze auf Bund- und Länderebene, das Verbraucherinformationsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und weitere. Was diesen Gesetzen gemein ist, ist, dass sie auf einer föderalen Struktur angelegt sind. Und selbst als es vor 2006 noch kein IFG gab, das auch Bundesbehörden zu Informationszugang verpflichtete, hatten einige Bundesländer schon seit Jahrzehnten eigene Informationsfreiheitsgesetze. Deswegen gibt es auch Länder, die der Bundesgesetzgebung um zwei Gesetzesnovellierungen überholt haben. Doch es gibt auch erfreuliche Entwicklungen, auch ohne Transparenzgesetz auf Bundesebene gibt es ein zentrales Informationsregister des Bundes. Dies ist ein richtiger Schritt in Richtung eines Kulturwandels, der in den öffentlichen Behörden Deutschlands stattfinden wird, müssen. Transparenz erhöht das Vertrauen der Bürger in die Politik, es ermöglicht ihnen die politische Partizipation und stärkt eine zielgerichtete Debatte. Um weiter eine elementare Rolle zu spielen und die Meinungsbildung positiv zu stärken, müssen sich auch die Medien weiterentwickeln. Sie sollten darauf verweisen, wenn sie Informationsfreiheitsgesetze genutzt haben, um dessen Bekanntheit zu steigern, sie müssen weiter auf Zugang zu Informationen drängen, wie im Falle der Wissenschaftlichen Dienste. Eine Weiterentwicklung ist auch, dass manche Medien Originaldokumente zugänglich machen, auf die sie sich berufen, um Fake-News entgegen zu wirken. Ganz nach Bernard Debatin sollen sie den Menschen helfen sich in einer Welt voller Daten und Informationen zurechtzufinden. Weiter geht es in dieser Arbeit um die Wichtigkeit von allgemein zugänglichen Informationsquellen und deren rechtliche Grundlangen. Zudem finden sich wissenschaftliche Erkenntnisse, Urteile und Expertenmeinungen zum Themenkomplex Informationsfreiheit in dieser Arbeit. Nach Ansicht der Autorin sollte die Gesetzgebung zur Presse- und Informationsfreiheit ähnlich veränderlich wie die Digitalisierung gesehen werden, es besteht eine kontinuierliche Notwendigkeit zur Weiterentwicklung.
Das Phänomen der parasozialen Interaktion hat die Wandlung vom klassischen
Fernsehen ins heutige Streaming-Zeitalter überlebt. Obwohl die
Medienlandschaft sich durch die digitale Revolution und das Internet stark
gewandelt hat, interagieren Rezipienten noch immer mit Medienfiguren, auch
Personae genannt, als ob sie ihnen von Angesicht zu Angesicht begegnen
würden. Mit dem Unterschied, dass Personae heute viel vielfältiger sind und die
neuen Medien, in Form von Fan-Foren, Social Media und Avataren in Video-
Games, im Vergleich zu früher einen echten Austausch zwischen ihnen und
Rezipienten ermöglichen. Zudem hat das Streaming-Zeitalter neue
Nutzungsphänomene hervorgebracht – Binge-Watching zum Beispiel. Die
vorliegende Arbeit untersucht, wie sich parasoziale Interaktion in der heutigen
Medienlandschaft gewandelt hat, und fragt, welche Auswirkungen das auf das
reale Sozialverhalten haben kann und ob es heute einer neuen Definition des
Phänomens bedarf.
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Problematik fehlender Richtlinien und Standards zur Gestaltung der Präsenz des Dienstleistungsangebots, speziell mit Bezug auf »Vermittlung von Informationskompetenz«, auf den Websites von Hochschulbibliotheken.
Die Vermittlung von Informationskompetenz gehört zu den Kernaufgaben von Hochschulbibliotheken und die damit verbundenen Angebote müssen auf den Bibliothekswebsites für die Nutzer intuitiv auffind- und nutzbar sein, da es sich bei den Websites in der Regel um die erste Anlaufstelle von informationssuchenden Nutzern handelt.
Das heißt im Genauen, dass das Dienstleistungsangebot auf der Startseite der Bibliothekswebsite zu finden und verlinkt sein muss. Durch wenige Klicks zu den einzelnen Angeboten der Hochschulbibliotheken und den damit verknüpften Informationen, wie beispielsweise Inhalts-, Termin- und Ortsangaben sowie mithilfe von Funktionen, wie der Kontaktmöglichkeit und der Onlineanmeldung, wird es den Nutzern möglich gemacht das Dienstleistungsangebot zu finden, sich darüber zu informieren und sich dafür anzumelden.
Zwecks Aufstellung entsprechender Richtlinien in Form eines Idealkonzepts wurde sich zunächst mit dem allgemeinen Aufbau einer Website beschäftigt. Darauf aufbauend wurde ein Fragebogen für eine Begutachtung von Bibliothekswebsites erstellt. Die allgemeine Konzeption, die Ergebnisse einer Begutachtung von 20 Websites deutscher Hochschulbibliotheken und ein daran anschließender Vergleich der Websites, führten zu der Erstellung eines Idealkonzepts.
Es wurden Richtlinien bezüglich der Auffindbarkeit, der Zugänglichkeit und des Umfangs des Dienstleistungsangebots und der damit zusammenhängenden Informationen aufgestellt.
Die FernUniversität in Hagen erlaubt ein Studium neben dem Beruf und/ oder dem Familienleben. Auch Inhaftierte können an der FernUniversität studieren, einen Abschluss erwerben und ihre Qualifikation erweitern. Lange Zeit waren es vor allem gedruckte Studienbriefe, Aufsatzkopien und Bücher, die zum Studium nötig waren. Doch mehr und mehr findet das Studium online statt. Die Universitätsbibliothek hat ihr Erwerbungsprofil zunehmend auf Onlineressourcen ausgerichtet. Doch kaum eine Haftanstalt bietet den Inhaftierten einen Internetzugang. Ist so ein Studium überhaupt noch möglich? Wie verhält sich die Situation in anderen Ländern? Können Studenten in Haft dort das Internet nutzen? – Das Internet ist allgegenwärtig, der Umgang mit elektronischen Medien zur Kulturtechnik geworden zu sein. Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es in dieser Situation – und was ist in der Zukunft wichtig?